Zu Beginn

Die Grundlage für eine logopädische Therapie ist eine logopädische Verordnung.

Diese stellt ein Hausarzt, ein Neurologe, ein Kinderarzt, ein Phoniater, ein HNO-Arzt, ein Kieferorthopäde oder Zahnarzt aus. Für Kassen,- oder Privatpatienten, meist als Einzel,- seltener als Gruppenbehandlung aus.

Da das Rezept bei Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein darf, melden sie sich bitte zeitnah telefonisch oder über das Anmeldeformular in der Praxis an und wir werden einen Termin zur Erstvorstellung vereinbaren.

Die Behandlung ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung, somit kann ihr Arzt eine Heilmittelverordnung ausstellen und dem Patienten entstehen nur dann Kosten, wenn er volljährig ist und keinen Befreiungsschein zur Zuzahlung bei Medikamenten oder Heilmitteln von der Krankenkasse ausgestellt bekommen hat.

In unserem ersten Termin werde ich mir dann die Probleme schildern lassen, mir selbst ein Bild mit genügend Zeit machen und Ihnen das weitere Vorgehen erläutern.